Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und gehe noch in die Schule. Nebenbei arbeite ich schon seit zwei Jahren. Ich habe viel Erfahrung mit dem Aufpassen jüngerer Kinder, da ich selber mehrere Geschwister habe. Ich bin sehr zuverlässig, vertrauenswürdig, ordentlich, selbständig und natürlich freundlich.
Deutsch, Englisch
Tennis, Fitness, Lesen, mit Freunden treffen, Musik hören, kochen und backen
Am liebsten wäre mir das Babysitten an Wochenenden. Jedoch ist mir die Zeit dann egal, sprich auch gerne morgens oder Vormittags. Da ich auch selber Hund und Katze als Haustier habe, passe ich neben Ihren Kindern auch gerne auf ihre Haustiere auf.
Freitags, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Nach Absprache,
Beiertheim-Bulach
eingetragen
am 30. August 2023