Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Ich babysitte seit einem Jahr und hab viel mit Kindern zu tun.
Deutsch
Ich singe in dem Chor meiner Schule
Mittwochs, Donnerstags, Sonntags,
Abend,
Beiertheim-Bulach, Knielingen, Mühlburg, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt
eingetragen
am 7. Mai 2025
Ich liebe es mit Kindern zusammen zu spielen und Zeit mit ihnen zu verbringen. Ich habe auch schon Erfahrung mit Babysitten und einen Babysitterführerschein.
Mittwochs, Donnerstags, Sonntags, Nach Absprache,
Abend,
Weststadt
eingetragen
am 7. Mai 2025