Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Babysitter-Zertifikat vorhanden Erfahrung Babysitting jüngerer Bruder
Englisch
Fitness Beauty
Nach Absprache,
Nach Absprache,
Beiertheim-Bulach, Grünwinkel, Weiherfeld-Dammerstock
eingetragen
am 2. Juni 2024
Babysitter-Zertifikat vorhanden Erfahrung vorhanden Hallo! Ich bin Schülerin der 9. Klasse an einer Realschule und würde gerne regelmäßig oder gelegentlich auf 1 - 2 Kinder im Alter zw. 2 und 8 Jahren aufpassen. Viele Grüße Emilia Bitte kontaktieren über: emilia.gerwig@icloud.com