Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Nach Absprache,
Nach Absprache,
Beiertheim-Bulach, Grünwinkel, Weiherfeld-Dammerstock
eingetragen
am 24. April 2024
Babysitter-Zertifikat vorhanden Erfahrung vorhanden
Nach Absprache,
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Grünwinkel
eingetragen
am 24. April 2024