Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Ich bin ein sehr offener und liebevoller Mensch der einen sehr guten Bezug zu Kindern hat
Nach Absprache,
Durlach, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Wolfartsweier
eingetragen
am 3. Januar 2022