Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Freitags, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Abend,
Beiertheim-Bulach, Innenstadt-West, Mühlburg, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock
eingetragen
am 24. November 2025
Hallo, ich bin Elina, bin 16 Jahre alt und gehe in Karlsruhe aufs Gymnasium. Ich habe zwei den Babysitterschein des DRK gemacht und babysitte seither regelmäßig. Ich habe Erfahrung mit Kindern von 1½-11 Jahren. Im Moment suche ich nach einer Familie, die abends, am Wochenende oder auch unter der Woche für ein paar Stunden eine Babysitterin braucht. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bei mir melden. Viele Grüße Elina