Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Abend,
Südweststadt
eingetragen
am 31. August 2024
Hallo alle zusammen, Ich bin eine Schülerin am Goethe Gymnasium und suche einen Job als Babysitter. Ich habe am Wochenende immer Zeit und währrend der Woche nachmittags:) Falls Interesse besteht einfach Nachfragen:) LG Victoria