Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags, Freitags, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Durlach, Hagsfeld, Oststadt, Rintheim, Südstadt, Waldstadt
eingetragen
am 28. Juni 2023
Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags, Freitags, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Abend,
Rintheim
eingetragen
am 29. Mai 2023