Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Nach Absprache,
Nach Absprache,
Weststadt
eingetragen
am 6. Juni 2023
Hey, ich bin Lilith, 17 Jahre alt und würde mich sehr freuen nach der Schule und/oder am Wochenende etwas babyzusitten.