Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Durlach, Grötzingen, Hagsfeld
eingetragen
am 1. November 2023
Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Nach Absprache,
Hagsfeld
eingetragen
am 30. Oktober 2022