Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Nach Absprache,
Nach Absprache,
Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weststadt
eingetragen
am 7. Januar 2023
Habe schon immer auf meine jüngeren Familienmitgliedern aufgepasst (Geschwister, Cousins). Verbringe sehr gerne Zeit mit Kindern. Mein Praktikum hab ich auch Im Kindergarten gemacht.