Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Nach Absprache,
Nach Absprache,
Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Nordstadt, Nordweststadt, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt
eingetragen
am 29. September 2022
Hallo zusammen, ich bin 17 Jahre alt, momentan in meinem Abiturjahr und würde gerne unter der Woche ein paar Mal als Babysitterin tätig werden. Mein Stundenplan bietet mir hauptsächlich Abends und am späten Nachmittag Zeit, doch ich könnte manchmal auch vormittags arbeiten. Ich habe Spaß an der Arbeit mit Kindern und dank kleiner Geschwister auch schon ein wenig Erfahrung :) Liebe Grüße, Lynn