Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Ich passe öfters auf meine kleine Schwester auf und auf meine Cousinen und Cousins. Ich mag es mit Kindern Zeit zu verbringen. Ich bin geduldig und Hilfsbereit :)
Deutsch,English, Twi
Nach Absprache,
Oberreut
eingetragen
am 3. Juli 2021