Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Nach Absprache,
Nach Absprache,
Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Oberreut, Südstadt, Südweststadt
eingetragen
am 12. Juli 2022
Hallo! Mein Name ist Fabienne, ich bin Schülerin und wohne in Oberreut. Mein Wunschberuf ist Erzieherin und ich habe durch meinen jüngeren Cousin Erfahrung in der Kinderbetreuung. Deswegen würde ich gerne Babysitten. Ich freue mich über eine Nachricht! Viele Grüße, Fabienne