Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Hallo, Ich selber habe mich schon immer gerne um Kinder(Babys) gekümmert. Seit dem meine Nichte(4) und mein Neffe(3) auf der Welt sind habe ich mich öfters um sie gekümmert und auch auf sie aufgepasst. In der nächsten Zeit werde ich auch noch einen Babysitterkurs absolvieren. Zeit habe ich hauptsächlich von Freitag bis Samstag, aber nach Absprache auch gerne wenn es geht unter der Woche. Ich freue mich sie kennenlernen. Viele Grüße Lara
Deutsch, Englisch
Freitags, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Nach Absprache,
Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach
eingetragen
am 7. Mai 2024