Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Dienstags, Mittwochs, Donnerstags, Samstags, Sonntags,
Abend,
Durlach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Südstadt, Weststadt
eingetragen
am 15. Januar 2025
Dienstags, Mittwochs, Donnerstags, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Abend,
Innenstadt-West
eingetragen
am 15. Januar 2025