Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
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Montags, Mittwochs, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Nach Absprache,
Durlach, Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Nordstadt, Oststadt, Rintheim, Südstadt, Südweststadt
eingetragen
am 23. Oktober 2024
Hi, mein Name ist Ellinor, ich bin 17 Jahre alt, wohne in der Oststadt und bin Schülerin der 11. Klasse. Ich habe zwei jüngere Geschwister, die 4 und 13 Jahre alt sind, auf die ich regelmäßig aufgepasst habe und auch noch aufpasse. Zusätzlich habe ich ein Praktikum in einem Kindergarten absolviert und unterstütze außerdem aktuell nachmittags die Hausaufgabenbetreuung an meiner Schule. Zeit zum Babysitten habe ich nachmittags bzw. abends nach der Schule sowie am Wochenende. Ich freue mich, Sie und Ihre Kinder kennenzulernen.