Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Ich habe ein Sozialpraktikum im Matthäus Kindergarten gemacht und war auch öfters bei Verwandten Babysitten.
Ich spreche Französisch, Englisch und Spanisch. Meine Muttersprachen sind Deutsch und Bulgarisch
Ich spiele gerne Volleyball und mache generell gerne Sport.
Montags, Donnerstags, Nach Absprache,
Nach Absprache,
Südweststadt
eingetragen
am 3. Oktober 2024