Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
4. August 2025,
Nach Absprache,
Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weststadt, Wolfartsweier
eingetragen
am 4. August 2025
Ich bin sehr Flexibel, habe jeden Tag zeit. Kinder sind etwas schönes weswegen ich mit ganzem Herzen babysitten Liebe. Ich kann gerne Zuhause aber auch draußen mit ihren Kindern verschiedene Aktivitäten machen und sie auf keinen Fall nur vor dem Bildschirm sitzen lassen. Ich erwarte auch keine übermäßige bezahlung ich mache dies da ich den Umgang mit Kindern einfach liebe.
Montags, Dienstags, Mittwochs, Donnerstags, Freitags, Samstags, Sonntags,
Nach Absprache,
Südstadt
eingetragen
am 4. August 2025