Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Montags, Donnerstags, Freitags, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Nach Absprache,
Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock
eingetragen
am 2. Oktober 2026
Bin ganz aktuell (Oktober 2026) auf der Suche, liebevoll und hilfsbereit und freue mich über Anfragen :)