Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Nachmittag,
Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oststadt, Palmbach, Südstadt, Südweststadt, Weststadt
eingetragen
am 19. März 2022
Hallo zusammen, Ich heiße Annabell und bin 16 Jahre alt. Ich gehe im Moment in die 10. Klasse eines Gymnasiums in Karlsruhe und würde mich dementsprechend gerne in Karlsruhe und Umgebung (ich wohne in der Nähe von Karlsruhe) als Babysitterin betätigen. Ich habe schon viel Erfahrung im Bereich Babysitting gemacht, auch durch meinen kleinen Cousin (8) auf den ich seit seinem dritten Lebensjahr ca. regelmäßig aufpassen durfte. Jetzt mit meinen 16 Jahren würde ich damit auch gerne Geld verdienen und mich als Babysitterin zur Verfügung stellen, da ich ebenfalls einen zertifizierten Erste Hilfe Kurs in Karlsruhe gemacht habe. Meine verfügbaren Zeiten wären Mittwochs nach ca. 14 Uhr und Freitags nach 17 Uhr. Am Wochenende bin ich auf jeden Fall zeitlich frei. Falls ich ihr Interesse geweckt haben sollte, würde ich mich sehr über eine Nachricht freuen und ein darauffolgendes Gespräch. Vielen dank und hoffentlich bis bald! Annabell :)