Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Freitags, Samstags, Sonntags, Nach Absprache,
Nach Absprache,
Beiertheim-Bulach, Rüppurr, Südstadt, Südweststadt, Weiherfeld-Dammerstock
eingetragen
am 15. September 2024
Ich bin Schülerin und 16 Jahre alt. Gerne kümmere ich mich um Ihre Kinder. Melden Sie sich gerne.