Diese Person ist noch minderjährig. Daher benötigt sie die Einwilligung einer personenvorsorgeberechtigten Person, um Babysitten zu dürfen und somit die Aufsichtspflicht für ein oder mehrere Kinder rechtswirksam übernehmen zu können. Lassen Sie sich diese Einwilligung am Besten vor dem ersten Betreuungstermin schriftlich vorlegen. Nähere Informationen zur Beschäftigung Minderjähriger und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie unter dem Menüpunkt FAQ.
Hi, ich bin Laura und 16 Jahre alt. Ich besuche ein Gymnasium und habe schon dort durch Hausaufgaben-Betreuung und das Geben von Nachhilfe Erfahrungen mit Kindern gesammelt. Melden Sie sich gerne, wenn Sie eine zuverlässige und flexible Babysitterin/Kinderbetreuung suchen.
Nach Absprache,
Nach Absprache,
Neureut, Nordstadt, Nordweststadt
eingetragen
am 11. Juli 2025